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AGB
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Holzbau Nussbaum AG

Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Offerten, Aufträge, Lieferungen und Dienstleistungen der Holzbau Nussbaum AG. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Offerten

Unsere Offerten basieren auf den zum Zeitpunkt der Erstellung bekannten Angaben und Unterlagen.

Offerten sind während der in der Offerte angegebenen Frist gültig. Fehlt eine entsprechende Angabe, beträgt die Gültigkeit 30 Tage.

Leistungen, welche nicht ausdrücklich in der Offerte enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen und werden nach Aufwand oder gemäss separater Vereinbarung verrechnet.

3. Kostenlose Offertstellung

Die Erstellung einer Offerte ist kostenlos, sofern der Bauherr oder Planer eine vollständige und ausgereifte Ausschreibung (Devis), Pläne sowie die für die Kalkulation notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellt.

4. Verrechnung von Vorleistungen

Erfordert die Offertstellung zusätzliche Arbeiten, insbesondere

  • Besichtigungen vor Ort,

  • Ausmassarbeiten,

  • technische Beratungen,

  • Bemusterungen,

  • Materialabklärungen,

  • Vorprojekt- oder Detailplanungen,

  • Variantenstudien,

  • technische Ausarbeitung,

  • Koordinationssitzungen,

gelten diese Leistungen als eigenständige Planungsleistungen.

Kommt der Auftrag nicht zur Ausführung oder wird an einen Dritten vergeben, ist die Holzbau Nussbaum AG berechtigt, diese Leistungen nach effektivem Aufwand in Rechnung zu stellen.

Dies gilt unabhängig davon, ob anschliessend eine Offerte eingereicht wurde.

5. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch

  • schriftliche Auftragsbestätigung,

  • schriftliche Annahme einer Offerte,

  • unterzeichneten Werkvertrag,

  • oder durch den Beginn der Ausführung auf Wunsch des Auftraggebers.

6. Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).

Preisänderungen infolge behördlicher Auflagen, Materialpreisänderungen oder Projektänderungen bleiben vorbehalten.

7. Zusatzarbeiten

Zusätzliche Arbeiten, welche nicht Bestandteil der Offerte oder des Werkvertrages sind, werden separat verrechnet.

Mündliche Bestellungen des Bauherrn oder der Bauleitung gelten ebenfalls als kostenpflichtige Zusatzaufträge.

8. Termine

Liefer- und Ausführungstermine werden nach bestem Wissen geplant.

Verzögerungen infolge

  • Wetter,

  • Materialengpässen,

  • höherer Gewalt,

  • Lieferproblemen,

  • behördlicher Anordnungen,

  • Änderungen durch Bauherrschaft oder Planer

berechtigen nicht zu Schadenersatzforderungen.

9. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sämtliche notwendigen Unterlagen, Pläne, Bewilligungen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

10. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innert 14 Tagen netto ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen sowie Mahngebühren erhoben werden.

Die Holzbau Nussbaum AG ist berechtigt, Akontozahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen.

11. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Holzbau Nussbaum AG.

12. Mängel

Offensichtliche Mängel sind innert 10 Tagen nach Abnahme schriftlich zu melden.

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen.

13. Gewährleistung

Es gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts sowie die SIA-Norm 118.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge

  • unsachgemässer Nutzung,

  • fehlendem Unterhalt,

  • Eingriffen Dritter,

  • normalem Verschleiss.

14. Planunterlagen und geistiges Eigentum

Offerten, Berechnungen, Pläne, Skizzen, Visualisierungen und technische Unterlagen bleiben geistiges Eigentum der Holzbau Nussbaum AG.

Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben oder für die Ausführung durch andere Unternehmen verwendet werden.

15. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschliesslich zur Vertragsabwicklung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bearbeitet.

16. Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist der Sitz der Holzbau Nussbaum AG.

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